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30.06.2021 - Flughafenregion

Trotz gültiger Reisepässe keine Einreise - Bundespolizisten schicken zwölf Reisende wegen Corona wieder zurück nach Moskau

Quelle: Bundespolizei Flughafen München | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Sie sind am Dienstagmittag (29. Juni) aus Moskau im Erdinger Moos gelandet; gültige Pässe und, wo nötig, auch gültige Visa in der Tasche. Sogar an die erforderlichen negativen PCR-Tests hatten sie gedacht.

Kaum in München angekommen, haben Bundespolizisten die Reise der zwölf Männer und Frauen jedoch vorzeitig beenden und sie postwendend zurück in die russische Hauptstadt schicken müssen. Als Einreisende aus einem Virusvariantengebiet hätten sie entweder zum Beispiel einen Wohnsitz in Deutschland oder einen dringenden Einreisegrund nachweisen müssen. Dies konnten die zwölf Reisenden verschiedener Nationalität jedoch nicht.

Bundespolizisten am Münchner Flughafen überprüfen aktuell nicht nur die grenzpolizeilichen Voraussetzungen, wenn sie ankommende Reisende unter die Lupe nehmen. Seit Beginn der Corona-Pandemie unterstützen sie die gesundheitsrechtlich zuständigen Landesbehörden, indem sie vor allem Passagiere, die aus Virusvarianten- und Hochinzidenzgebieten einreisen wollen, hinsichtlich der geltenden Regelungen nach der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) kontrollieren.

Dies taten sie auch bei den Passagieren des gestrigen Mittagsfluges aus Moskau im Terminal 1. Die meisten der Fluggäste konnten die Kontrollstelle anstandslos passieren. Zwei Männer (35 und 15) und drei Frauen (56, 46 und 28) aus Russland, zwei Österreicher (45 und 24), zwei Frauen (58 und 21) sowie ein Mann (22) aus Israel, ein Serbe (43) und eine Weißrussin (35) jedoch mussten den Rückflug antreten, noch bevor sie richtig in München angekommen waren.

Russland war nämlich zuvor vom RKI zum 29. Juni 2021 als Virusvariantengebiet eingestuft worden. Heißt, wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat, nicht in Deutschland wohnt, nicht zur Kernfamilie eines Deutschen oder einer in Deutschland wohnhaften Person gehört oder keinen dringenden in der Coronavirus-Einreiseverordnung genannten Einreisegrund vorweisen kann, darf nicht einreisen. Da hilft auch ein negativer PCR-Test oder ein vollständiger Impfschutz nichts.

Die oben Genannten hatten verschiedenste private oder geschäftliche Gründe, um in Deutschland einzureisen. Auch die grenzpolizeilichen Voraussetzungen hatten sie erfüllt. Sogar negative PCR-Tests oder einen vollen Impfstatus mit einem auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts gelisteten Impfstoffs konnten sie nachweisen.

Allerdings hatten die Betroffenen weder einen Wohnsitz in Deutschland, noch konnten sie eine Zugehörigkeit zur Kernfamilie eines Deutschen oder einer in Deutschland wohnhaften Person nachweisen. Auch einen dringenden Einreisegrund konnten die Zwölf nicht vorbringen.

Daher blieb den Bundespolizisten nichts Anderes übrig, als den zwölf Männern und Frauen die Einreise zu verweigern und sie eine Stunde später mit demselben Flugzeug wieder zurück in die russische Hauptstadt zu schicken.

Zum Bild:
Beinahe täglich stoppen Bundespolizisten am Münchner Flughafen seit jeher Reisende mit gefälschten Dokumenten. Hintergründe und Reiseziele sind dabei oft völlig unterschiedlich. Seit Beginn der Corona-Pandemie müssen die Beamten nicht nur mehr auf Reisedokumente achten und sogar Reisende mit echten, gültigen Pässen und Visa zurückschicken.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München

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