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26.04.2022 - Landkreis Freising

Landrat muss Schutzräume im Landkreis Freising veröffentlichen

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Bild: Archiv - Johannes Huber

"Für den Schutz der Bevölkerung wird vorhandene Bebauung im Rahmen des Selbstschutzes als physischer Schutz (Deckung) und Schutz vor Kontamination mit CBRN-Stoffen genutzt. Maßnahmen zur Härtung der Bausubstanz von Wohn- und Arbeitsgebäuden werden vom Bund empfohlen, gefördert oder verpflichtend vorgegeben. Die flächendeckende Bereitstellung öffentlicher Schutzräume ist hingegen nicht realisierbar und in Anbetracht von Ereignissen mit kurzer oder fehlender Vorwarnzeit nur sehr eingeschränkt geeignet, ausreichende Schutzwirkung zu entfalten." so heißt es in der seit 2007 geltenden Konzeption "Zivile Verteidigung" zum baulichen Bevölkerungsschutz des Innenministeriums.

Was dies für die Landkreise Freising und Pfaffenhofen genau bedeutet, wollte der fraktionslose Bundestagsabgeordnete Johannes Huber aus Freising in Erfahrung bringen, kann man aus der Verordnung doch durchaus herauslesen, dass nach Vorstellung der Bundesregierung der eigene Keller künftig vor Atombomben und chemischen Kampfstoffen ausreichen soll.

In einer Anfrage an die beiden Landratsämter wollte Huber wissen, wie viele Schutzräume für die Bevölkerung gibt es überhaupt noch und wo sind diese zu finden. Die Antworten waren überraschend, denn keines der Landratsämter konnte ihm darüber Auskunft geben, vielmehr wurde auf das Bundesamt für Immobilienaufgaben (BlmA) verwiesen.

In einem Antwortschreiben des BlmA hieß es dann, dass seit 2007 die Schutzräume alle aufgegeben wurden, ein Großteil davon bereits umgewidmet wurde. So gäbe es im Landkreis Pfaffenhofen inzwischen keinen einzigen mehr, im Landkreis Freising immerhin noch sechs. Konfrontiert mit der Information durch das BlmA wurde Huber vom LRA Freising dann mitgeteilt, dass die Standorte der sechs Schutzeinrichtungen geheim wären, die Räume wohl auch gar nicht mehr bestimmungsgemäß zur Verfügung stehen würden. Wörtlich heißt es in einer Mail des Landratsamtes: ".haben der Bund und die Länder im Jahr 2007 das Konzept der Schutzräume aufgegeben und die Rückabwicklung der einstigen Anlagen begonnen. Auch wenn Anlagen noch nicht aus der Zivilschutzbindung entlassen wurden heißt das nicht, dass diese funktionsfähig sind."

Huber dazu: "Während die Bevölkerung in den Großstädten wenigstens noch die Möglichkeit hat sich in U-Bahnhöfen in Sicherheit zu bringen, sieht es für die auf dem Land wohnende Bevölkerung schlecht aus. Der Staat vernachlässigt hier ein weiteres Mal seine wichtigste Aufgabe, nämlich für die Sicherheit der Menschen zu sorgen. Ich fordere die Bundesregierung daher auf, sofort Maßnahmen zu ergreifen, durch die ein Schutz, auch der ländlichen Bevölkerung, gewährleistet ist. Den Freisinger Landrat Petz fordere ich auf, die Standorte der Schutzeinrichtungen im Landkreis Freising zu veröffentlichen und die Schutzräume so auszustatten, dass sie im Katastrohen- bzw. Kriegsfall auch ausreichend Schutz und Verpflegung bieten. Dass auch nur ein verantwortlicher Politiker angesichts der Drohungen aus Russland, im Wissen um die vernachlässigten Zustände beim Bevölkerungsschutz, ruhig schlafen kann, kann ich nicht nachvollziehen."

Zur Stellungnahme des Landratsamtes Freising vom 27.04.2022...

Quelle: Johannes Huber, MdB

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