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Ferienjobs Landkreis Freising

Titelbild Ferienjobs

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Ferienjobs unter 18 Jahre


Grundsätzlich gilt ein Verbot von Wochenend- oder Nachtarbeit.

Es dürfen keine schweren Lasten getragen oder gefährliche Arbeiten ausgeführt werden. Weiterhin ist regelmäßiges Arbeiten bei Hitze, Nässe, Kälte oder Lärm untersagt. Generell dürfen Jugendlichen keine Arbeiten zugemutet werden, die ihre individuelle Leistungsfähigkeit übersteigt.

Jobs für Schüler mit 13/14 Jahren


Mit der Einwilligung eurer Eltern darf man an Werktagen (Montag-Freitag) zwischen 8-18 Uhr maximal zwei Stunden täglich arbeiten.

Beispiele: Zeitungen austragen, Babysitten, Hunde ausführen, Nachhilfe, …

Ferienjobs für Schüler ab 15 Jahren


Für die 15-Jährigen sieht es schon besser aus. Man darf bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten, aber nicht mehr als vier Wochen pro Jahr (20 Tage) – egal ob am Stück oder aufs Jahr verteilt.

Das maximal Tagespensum liegt bei acht Stunden und muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen.

Pausen: Bei sechs Stunden Arbeit steht den Jugendlichen mindestens eine halbe Stunde Pause zu, bei acht Stunden eine ganze Stunde.

Ausnahmen gibt es in den Bereichen Landwirtschaft, Gastronomie und Gesundheitswesen, also zum Beispiel in Altersheimen oder Krankenhäusern.

Beispiele: Kellner, Eisverkäufer, Küchenhilfe, …

Ferienjobs für Schüler mit 16/17 Jahren


Wer 16 Jahre oder älter ist darf bereits zwischen 5 und 21 Uhr arbeiten (in Gaststätten bis 22 Uhr).

In der Landwirtschaft sind in der Erntezeit neun statt acht Arbeitsstunden täglich erlaubt.

Des Weiteren gelten die Regelungen für die 15-Jährigen.



Ferienjobs ab 18 Jahren


Als Volljährige ist man am flexibelsten, da das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr zutrifft.

Neben der Schule darf man bis zu 50 Tage oder zwei Monate am Stück im Jahr arbeiten. Bei mehr Arbeitstagen gilt es nicht mehr als Ferienjob.

Beispiele: Servicekraft in Restaurants, Barkeeper, Betreuer in Feriencamps, Lagerhelfer, …



Urlaubsanspruch bei Ferienjobs


Für jeden vollendeten Monat gibt es ein Zwölftes des altersabhängigen Jahresurlaubs Für Ferienjobber unter 18 Jahren gelten entsprechend die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes.



Versicherung bei Ferienjobs


Ferienaushilfen sind bei einem Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz gilt unabhängig von Zeitdauer und Verdienst. Ebenfalls versichert ist der Weg zum Ferienjob und der Weg direkt zurück nach Hause. Der Versicherungsbeitrag wird vom Arbeitgeber übernommen.






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