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Kein Kavaliersdelikt: Entsorgung von Abfalll in und an Moosach mit Nebengewässern
Bild: Archiv - Verena N. / pixelio.de
Eigentlich unglaublich: Immer wieder ist auch im Stadtgebiet Freising festzustellen, dass Rasenschnitt und sonstige Gartenabfälle in und an der Moosach sowie den Nebengewässern abgelagert und entsorgt werden – auch in Bachläufen und Gräben, die nur temporär Wasser führen. Obwohl es sich bei Gras und Grünabfällen wie Blättern, Fallobst usw. um natürliches Material handelt, hat das in Bachläufen absolut nichts zu suchen. Das Ökosystem der Gewässer wird dadurch stark belastet.
Zu den Belastungen kommt es, da die Grünabfälle zerfallen, wenn sie auf den Grund abgesunken sind und dort dann eine Schicht von Faulschlamm bilden. Dies führt zu einer unangenehmen Geruchsbelästigung und entzieht dem Gewässer Sauerstoff, den die im Wasser lebenden Tiere aber zur Atmung dringend benötigen. Außerdem werden durch das zerfallende Material vermehrt Nährstoffe freigesetzt. Das verstärkt das Wachstum von Algen, die dem Gewässer noch zusätzlich Sauerstoff entziehen – das Gewässer droht „umzukippen“. Diese Schäden am Ökosystem können, wenn überhaupt, nur mit hohem finanziellem Aufwand wieder behoben werden.
Grünabfälle, die zu nahe an Gewässern abgelagert werden, können bei Hochwasser abgeschwemmt werden und sich flussabwärts an Engstellen (z.B. Rohrdurchlässe, Brücken) verkeilen. Das Wasser kann dort nicht mehr ab-fließen, tritt über die Ufer und führt somit zu Überschwemmungen. Das Ein-bringen oder Lagern von Stoffen, wie Grünabfällen (Grasschnitt usw.), Baum- und Strauchschnitt aber auch echtem Müll (Dosen, Kunststoffbehälter, Plastik-tüten etc.) in Gewässern und deren Uferbereichen stellt eine illegale Abfallentsorgung dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann.
„Die Beseitigung der unsachgemäßen Abfallentsorgung in Gewässern ist mit hohen Kosten verbunden, die von der Allgemeinheit getragen werden müssen“, betont Beate Metz, Umweltingenieurin der Stadt.
Deshalb bittet die Stadt Freising gemeinsam mit den Fachstellen des Landratsamtes Freising und dem Wasserwirtschaftsamt München alle Bürgerinnen und Bürger, Abfälle, insbesondere auch kompostierbare Abfälle nicht am Gewässer abzulagern oder in Gewässern zu entsorgen. Auch bei einer temporären Lagerung von Grünabfällen, Heu, Holz usw. ist zudem ein ausreichender Abstand von mindestens fünf bis zehn Meter zum Gewässer einzuhalten.
Möglichkeiten zur sachgemäßen Entsorgung von Grünabfällen
Für eine sachgemäße Entsorgung von Grünabfällen aus dem Garten gibt es im Stadtgebiet Freising folgende Möglichkeiten:
Biotonne/Kompostieren
Gemäß § 6 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Freising besteht sowohl für Rest- als auch Biotonne ein Anschluss- und Benutzungszwang. Von der Biotonne können sich Haushalte gem. § 6 Abs. 5 befreien lassen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Ein Haushalt weist nach, dass alle Bio-Abfälle aus Küche und Garten auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden. Was alles kompostiert werden kann, sowie alle anderen Informationen rund um die Abfallentsorgung sind dem Abfall-ABC des Landkreises Freising zu entnehmen, dass u. a. bereitsteht unter www.freising.de/Leben & Wohnen/Müllentsorgung & Wertstoffe. (https://www.freising.de/media/user_upload/71_Techn.-Betriebe/7110_pdf-Files/abfall-abc-broschuere-landkreis-freising.pdf)
Um kompostieren zu können, muss der Garten mindestens 50 m² pro im Haushalt wohnende Person umfassen. Damit soll eine Überdüngung des eigenen Gartens vermieden werden. Kann dies nicht erfüllt werden, muss eine Biotonne verwendet werden. Diese wird im 2-Wochen-Rhythmus geleert.
Wertstoffhof, Kompostieranlagen Fa. Pellmeyer und Fa. Wurzer
Fallen einmal größere Mengen Gartenabfälle an, die nicht in Biotonne oder dem hauseigenem Kompost Platz finden, bestehen selbstverständlich folgende Möglichkeiten für eine ordnungsgemäße Entsorgung:
Für Gartenabfälle besteht eine ganzjährige Abgabe von haushaltsüblichen Mengen am Wertstoffhof der Stadt Freising zu den üblichen Öffnungszeiten gegen eine Gebühr von zwei Euro/je angefangene 100 Liter.
Die Stadt Freising bietet zudem im Frühjahr und Herbst jeweils für vier Wochen eine kostenlose Abgabe von Grünabfällen am Wertstoffhof in haushaltsüblichen Mengen an. Gleichzeitig können Gartenabfälle während dieser Aktionszeit auch kostenlos bei der Kompostieranlage der Fa. Pellmeyer, Sommerstraße 26, Eggertshofen (Freising-Pulling) abgegeben werden. Nach Weihnachten wird – ebenfalls für vier Wochen – eine kostenlose Christbaum-Annahme am Wertstoffhof und der Kompostieranlage Fa. Pellmeyer angeboten.
Die Termine werden rechtzeitig in den Medien und auf der Homepage der Stadt Freising bekanntgegeben. Die Frühjahrssammlung 2020 musste wegen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen temporären Schließung des Wertstoffhofes ausnahmsweise abgebrochen werden.
Große Mengen an Grün-/Gartenabfällen müssen direkt zu den Kompostieranlagen Fa. Pellmeyer oder Fa. Wurzer/Eitting gebracht werden. Aktuelle Entsorgungspreise und Anlieferungszeiten können vorab erfragt werden.
Für andere Abfälle – Restmüll, Verpackungsmüll, wiederverwertbare Gegenstände – stehen Restmülltonne, Gelber Sack bzw. der Wertstoffhof der Stadt Freising zur Verfügung.