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Neufahrn: Am 20.09.2024, um 13:30 Uhr, meldete sich ein 51-jähriger Schulbusfahrer telefonisch bei der PI Neufahrn um einen Verkehrsunfall mitzuteilen, bei dem er mit seinem Schulbus im Bereich des Parkplatzes der Grundschule in Neufahrn sowohl eine Straßenlaterne, als auch einen Pkw-Anhänger angefahren hatte.
Der Bus war zur Unfallzeit mit Schulkindern besetzt.
Aufgrund dessen wurde eine Streifenbesatzung der PI Neufahrn zur Unfallörtlichkeit entsandt.
Im Rahmen der Unfallaufnahme konnte beim Schulbusfahrer Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht - Ergebnis knapp unter 1 Promille.
Nach erfolgter Blutentnahme bei der PI Neufahrn konnte der Busfahrer selbige auch wieder verlassen. Jedoch ohne seinen Führerschein.
Auf diesen wird er jetzt vmtl. für längere Zeit verzichten müssen. Neben dem Fahrerlaubnisentzug erwartet den Mann zudem ein Strafverfahren gem. §315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs.
Glücklicherweise wurden durch den Unfall keine Schulkinder verletzt.
Es entstand lediglich Sachschaden in Höhe von ca. 4.000 Euro.
(Hinweis ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille in Verbindung mit Ausfallerscheinungen [hier u.a. der Verkehrsunfall], spricht man von einer relativen Fahruntüchtigkeit, der Fahrzeugführer begeht hierbei ein Vergehen gem. § 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs.)