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Sportvereine aufgepasst: Vereinspauschale bis zum 3. März beantragen
Bild: Archiv - Landratsamt Freising
Die Bayerische Staatsregierung gewährt auch in diesem Jahr den Sport- und Schützenvereinen die Vereinspauschale.
Grundlage der Vereinsförderung bildet die Anzahl der erwachsenen Mitglieder (über 26 Jahre) und sonstigen Mitglieder (bis einschließlich 26 Jahre) sowie der Übungsleiter und Trainer im Verein.
Die Zeit drängt allerdings mittlerweile: Die Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen müssen die Vereine bis spätestens Montag, 3. März 2025, beim Landratsamt Freising (SG R3 – Kommunalaufsicht, Frau Wöhrl, Landshuter Str. 31, 85354 Freising) einreichen. Unterlagen, die danach eingehen, können wegen der Ausschlussfrist der Sportförderrichtlinien nicht mehr berücksichtigt werden.
Die erforderlichen Unterlagen und weitere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamts Freising unter lrafs.de/kommunalaufsicht zu finden. Dort kann man auch den Onlineantrag abgeben.
Die Freisinger Stadtwerke Parkhaus und Verkehrs-GmbH informiert, dass die Haltestellen
„Marienplatz“, „Ziegelgasse“ und „Kammergasse“ am 26.02.2025 nicht angefahren werden
können.