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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Freising
Im Landkreis Freising ist die Hasenpest aufgetreten.
Seit November vergangenen Jahren wurden in Bayern insgesamt 20 Fälle von Tularämie, auch bekannt als Hasenpest, bei Feldhasen nachgewiesen. Davon wurden wiederum nun auch zwei Fälle aus dem Landkreis Freising gemeldet.
Diese Erkrankung wird durch das Bakterium Francisella tularensis verursacht und kann in seltenen Fällen auch auf den Menschen übertragen werden.
Die Übertragung der Tularämie auf den Menschen erfolgt in der Regel durch direkten Kontakt mit infizierten Feldhasen oder durch den Kontakt mit kontaminierten Materialien, wie zum Beispiel dem Blut oder den Körperflüssigkeiten der Tiere.
Auch das Berühren von toten Tieren kann ein Risiko darstellen. Eine Übertragung durch den Verzehr von nicht ausreichend erhitztem Fleisch ist ebenfalls möglich, jedoch sehr selten. Übertragungen von Mensch zu Mensch sind nicht bekannt.
Um sich und andere zu schützen, empfiehlt das Veterinäramt Freising, den Kontakt mit Wildtieren zu vermeiden und Abstand zu Feldhasen sowie anderen Wildtieren zu halten.
Haustiere sollten ebenfalls nicht mit diesen Tieren in Kontakt kommen, da diese ebenfalls infiziert werden können.
Beim Umgang mit toten Tieren ist besondere Vorsicht geboten; diese sollten nicht ohne geeignete Schutzausrüstung berührt werden.
Wer ein totes Tier findet, soll den zuständigen Jagdpächter informieren, der das aufgefundene Tier im Zuge des Feldhasen-Monitorings des Bayerischen Jagdverbands e.V. (BJV) zu weiterführenden Untersuchungen an das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übermittelt.
Die Symptome einer Tularämie beim Menschen können grippeähnlich sein und umfassen unter anderem hohes Fieber, Schüttelfrost, Müdigkeit, Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen und geschwollene Lymphknoten.
Sehr selten kommt es zu septischen Verläufen und Todesfällen, dies betrifft vor allem Immungeschwächte Personen. Im Falle eines Nachweises des Krankheitserregers Francisella tularensis besteht für die Infektion beim Menschen nach § 7 IfSG eine Meldepflicht gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt.
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