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Bundespolizei am Flughafen München vollstreckt mehrere Haftbefehle
Bild: Archiv - Bundespolizei München Flughafen
Gleich drei Haftbefehle am gleichen Tag vollstreckte die Bundespolizei am Flughafen München am Samstag (29.03).
Zunächst wurde ein 24-jähriger Türke an der Ausreisekontrolle vorstellig. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl zur Festnahme des Amtsgerichtes Rosenheim wegen der versuchten unerlaubten Einreise vorlag. Zu vollstrecken waren 59 Tage Freiheitsstrafe oder eine entsprechende Geldstrafe. Nachdem die Person die erforderliche Summe inklusive der Verfahrenskosten zahlen konnte, wurde ihm die Ausreise gestattet.
Ebenfalls Glück im Unglück hatte ein 67-jähriger Türke bei der Einreise aus der Türkei. Bei der Einreisekontrolle stellten die eingesetzten Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München II wegen einer Ordnungswidrigkeit vorlag. Zu vollstrecken waren 1 Tag Freiheitsstrafe, abzuwenden durch eine entsprechende Geldstrafe.
Der Mann konnte die Geldstrafe samt Verfahrenskosten zahlen, er durfte ins Bundesgebiet einreisen.
Zu guter Letzt wollte ein 21-jähriger Türke in die Türkei reisen. Bei der Fahndungsabfrage wurde festgestellt, dass der Man vom Amtsgericht München zur Festnahme aufgrund von Nichterfüllen von Auflagen ausgeschrieben war. Zu vollstrecken waren vier Tage Jugendarrest.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Person in die Jugendarrestanstalt München eingeliefert.
Durch einen Mitarbeiter des Verbrauchermarktes wurde ein 65-ähriger Freisinger dabei beobachtet, wie er Waren in seinen mitgebrachten Beutel steckte und mit diesen den Kassenbereich ohne zu bezahlen passierte.
Im Rahmen des 2025 fortgeschriebenen Gemeindeentwicklungsprogramms (GEP) hat der Gemeinderat die Stärkung des Naherholungsangebots als ein wichtiges Ziel definiert.