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14.11.2024 - Landkreis Freising

Kinderpornografie

Bild: Archiv - Polizeipräsidium Oberbayern Nord

Kriminalpolizei Erding durchsucht mehrere Wohnungen und stellt Beweismittel sicher


Unter Federführung der Kriminalpolizeiinspektion Erding wurden am gestrigen Tage mehrere Wohnungen nach kinder- und jugendpornografischem Foto- und Videomaterial durchsucht.

Im Rahmen der Aktion konnten zwölf Beschuldigte angetroffen und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden.


Die richterlich angeordneten Durchsuchungen, an denen neben Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei und der Zentralen Einsatzdienste (ZED) Erding auch eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft Landshut beteiligt waren, starteten am 13.11.2024 ab den frühen Morgenstunden.

Mit Unterstützung von zwei Diensthunden, die speziell für die Suche von Datenträgern ausgebildet sind, wurden insgesamt zwölf Wohnungen durchsucht. Diese befanden sich in den Landkreisen Erding, Freising und Ebersberg.

Es konnten zwölf Beschuldigte im Alter von 15 bis 67 Jahren angetroffen werden, die nach der Durchführung von kriminalpolizeilichen Maßnahmen wieder entlassen wurden. Die Auswertung von sichergestellten Beweismitteln in Form von Mobiltelefonen, Computern, Tablets und sonstigen Datenträgern dauert an.

Allgemeiner Hinweis:


Kinderpornografische Darstellungen sind weltweit strafbar. Bei Kinderpornografie ist nicht nur die Verbreitung eine Straftat, sondern bereits der Besitz. Werden Inhalte beispielsweise in WhatsApp-Gruppen geteilt und angesehen, machen sich auch die Empfänger der Nachrichten strafbar, weil sie in den Besitz von kinderpornografischen Darstellungen gelangen.

Für Jugendpornografie gilt das ebenfalls. Wer solche Inhalte über das Smartphone und andere Wege verbreitet, muss mit polizeilichen Ermittlungen und einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft rechnen.

Über das Strafmaß entscheidet ein Gericht je nach Schwere der Tat. Hinzu kommt immer: Für die Beweissicherung wird die Polizei Smartphones und andere Kommunikationsmittel einbehalten oder weitergehende Maßnahmen wie z. B. Wohnungsdurchsuchungen durchführen.

Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der Internetseite Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Quelle: Polizeipräsidium Oberbayern Nord

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