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15.02.2025 - Landkreis Freising

RE2: Mit Softair-Waffen im Zug

Am Freitagabend (15. Februar) kam es zu einer ¾-stündigen Verspätung eines Regionalexpresses, weil ein 17-Jähriger vor Oberschleißheim im Zug Softairwaffen abgelegt hatte.


Zu Gefährdungen für Mitreisende war es nicht gekommen.

Gegen 20:20 Uhr meldete eine 19-Jährige aus dem RE 2 (Zuglauf Landshut - München), vor dem Bahnhof Oberschleißheim, einen jungen Mann, der eine Schusswaffe bei sich hatte.

Ein 17-jähriger Deutscher soll dabei auf Höhe der Zugtoilette nervös auf und ab gegangen sein. Gegenüber zwei Mitreisenden hatte er sein Oberteil hochgezogen und dabei sei eine schwarze Schusswaffe im Hosenbund zum Vorschein gekommen. Die beiden informierten Zugpersonal und Polizei.

Am Bahnhof Oberschleißheim durchsuchten Kräfte von Landes- und Bundespolizei den außerplanmäßig zum Halt gebrachten Zug und trafen im vorderen Zugteil auf den Mann aus Höchstadt im Fichtelgebirge.

Dieser verneinte das Mitführen einer Schusswaffe, gab jedoch an zwei Softair-Pistolen dabei zu haben. Diese hätte er allerdings nicht im Hosenbund getragen, sondern sie nur kurzfristig aus einem Behältnis genommen und auf einen Tisch neben sich abgelegt zu haben, da er ein Ladekabel aus der mitgeführten Tüte geholt hatte.

Bei den weiteren polizeilichen Maßnahmen wurden in der Tüte die beiden Softair-Pistolen aufgefunden. Sie befanden sich in einer Verpackung. Die Magazine waren leer. Der 17-Jährige gab an, die Softair-Pistolen für sich und seinen Bruder, zu dem er nach München unterwegs war, gekauft zu haben.

Bei den Softair-Pistolen handelte es um legal erworbene Waffen der Klasse 7 (<0,5 Joule), somit lag kein Verstoß gegen das Waffengesetz vor.

Nach einer eindeutigen Gefährderansprache durch die Bundespolizei konnte der Höchstädter seine Reise mit den beiden verstauten Waffen fortsetzen. Durch den Polizeieinsatz kam es zu einer rund ¾-stündigen Verspätung des Regionalexpress.

Die Bundespolizei in München warnt, beim Transport von Softair-Waffen im Zug oder Bahnhof, die Bestimmungen dazu einzuhalten und diese ausschließlich gut verstaut und für Mitreisende nicht einsehbar aufzubewahren bzw. mitzuführen.

Bei Verstößen, wie im Fall vom Freitagabend, kann die Bundespolizei für ihre Einsatzmaßnahmen Kosten erheben. Auch die Deutsche Bahn oder andere Eisenbahnverkehrsunternehmen können wegen der Verspätungen oder auch bei Zugausfällen oder -umleitungen Schadensansprüche anmelden. Schnell kommt es für Verursacher zu vierstelligen Beträgen.

Quelle: Bundespolizei Pressestelle München

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